Einbruchmeldeanlagen

Jede zugängliche Tür, Fenster, Oberlichter oder andere Zugänge müssen von einer Einbruchmeldeanlage im scharfgeschalteten Zustand auf Öffnen (Sabotage) überwacht werden.
Je nach Richtlinie ( VdS) ist das auch während dem Unscharfen Zustand der Anlage nötig. Ab der VdS-Klasse B muss bei Auslösung der Einbruchmeldeanlage über eine Übertragungseinrichtung zur Polizei aufgeschaltet werden. Bei Störungen muss ein speziell beauftragter Störungsdienst automatisch informiert werden