Einbruchmeldeanlagen & Funk-Alarmanlagen für Wohn-, Büro- & Gewerbegebäude
Einbruchmeldeanlagen überwachen automatisch Gegenstände auf Diebstahl oder Flächen und Räume auf unbefugtes Eindringen.
Jede zugängliche Tür, Fenster, Oberlichter oder andere Zugänge müssen von einer Einbruchmeldeanlage im scharfgeschalteten Zustand auf Öffnen (Sabotage) überwacht werden.
Je nach Richtlinie ( VdS) ist das auch während dem Unscharfen Zustand der Anlage nötig. Ab der VdS-Klasse B muss bei Auslösung der Einbruchmeldeanlage über eine Übertragungseinrichtung zur Polizei aufgeschaltet werden. Bei Störungen muss ein speziell beauftragter Störungsdienst automatisch informiert werden